Auswahlkriterien


Übersetzungen werden in unserem Unternehmen von qualifizierten und versierten Übersetzern erstellt, deren Muttersprache die Zielsprache ist.

Voraussetzungen

Die beruflichen Voraussetzungen, über die unsere Übersetzer verfügen müssen, sind die folgenden:

– Übersetzerische Voraussetzung
Sie gründet sich auf die Fähigkeit, den Ausgangstext hinsichtlich Inhalt, Sprachniveau, Stilistik mit dem angemessenen Wirkungsgrad und entsprechend den Vereinbarungen, Regeln und Anforderungen in die Zielsprache zu übertragen.

– Sprachliche und textliche Voraussetzung
Die Grundlage hierzu ist die Beherrschung der Ausgangs- und Zielsprache und erfordern Wissen und Überblick für Fachtexte und allgemeinsprachliche Texte um diese umzusetzen.

– Recherchierkompetenz
Sie besteht darin, dass für das Verständnis des Ausgangstextes und für die Erstellung der Übersetzung erforderliche zusätzliche sprachliche und fachliche Wissen effektiv zu recherchieren.

 

Grundsätzliche Voraussetzungen

  • eine höhere Übersetzungsausbildung mit anerkanntem Hochschulabschluss,
  • eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich, wobei mindestens zwei Jahre Übersetzungserfahrung nachgewiesen werden muss
  • und/oder
    – eine Übersetzerprüfung mit staatlicher Anerkennung vor der IHK,
    – die Vereidigung als Dolmetscher vor dem örtlich zuständigen Landgericht bzw. die Ermächtigung als Übersetzer durch das örtlich zuständige Oberlandesgericht.
    – ausnahmsweise langjährige erfolgreiche Tätigkeit als Dolmetscher bzw. Übersetzer.